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Praxisfälle für WEG-Verwalter

eBook - Haufe Fachbuch

Erschienen am 21.05.2021, Auflage: 3/2021
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783648152478
Sprache: Deutsch
Umfang: 396 S., 2.20 MB
E-Book
Format: PDF
DRM: Digitales Wasserzeichen

Beschreibung

Dieses praktische Werk für Immobilienverwalter zeigt, wie der oft schwierige Spagat zwischen Theorie und Praxis zu bewältigen ist. Aufgebaut nach Fallbeispielen, verfolgt der Titel einen neuen Ansatz: Zunächst werden typische Probleme vorgestellt und erläutert, anhand der rechtlichen Fallstricke werden dann die Lösungen vorgestellt. So werden Fallen sichtbar, die Verwalter umgehen können. Jetzt mit allen Infos zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes 2020.Inhalte:- Das Verwalteramt, Wohnungseigentümer und Eigentümerwechsel- Eigentümerversammlung und Vertretung der Wohnungseigentümerschaft- Abrechnung und Wirtschaftsplan, Finanzen, Verkehrssicherung, Sonder- und Gemeinschaftseigentum- Bauliche Veränderungen, Nachbarschaftsrecht und Öffentliches Recht- In der 3. Auflage: aktuelle Änderungen durch die WEG-Reform (Förderung von Barrierefreiheit und Elektromobilität, zukunftsfähiges Wohnen im Wohneigentum, Beschlussfähigkeit in der Eigentümerversammlung mit nur einem Eigentümer, virtuelle Versammlung) Mit digitalen Extras:- Musterverträge- Beschlüsse und Gesetze

Autorenportrait

Massimo FüllbeckMassimo Füllbeck, Immobilien-Ökonom, Haus- und Grundstücksfachverwalter, Fachautor/-referent für WEG-Verwaltung. Stellvertretender Landesvorsitzender (LV Süd-West) im Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. (BVI), seit 2012 Dozent für praktische WEG-Verwaltung an der EBZ in Bochum.Cathrin FuhrländerRechtsanwältin Cathrin Fuhrländer ist Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Sie ist beratendes Mitglied im Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. (BVI).

Inhalt

Grußwort des Verbandes der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV)Vorwort der Vonovia Immobilien TreuhandVorwort der AutorenAbkürzungsverzeichnisDer Verwalter- Auf der Suche nach einem neuen Verwalter- Die Person des Verwalters - wer darf überhaupt "verwalten"?- Die Qualifikation des Verwalters- Welche Gesetze muss der Verwalter kennen?- Für welchen Zeitraum kann ein Verwalter bestellt werden?- Vorsicht bei der Formulierung des Bestellungsbeschlusses- Der Verwaltervertrag: Was regelt der Vertrag?- Wer darf den Verwaltervertrag unterschreiben?- Der Verwaltervertrag: Was ist eine "AGB-Inhaltskontrolle"?- Welche Vergütungen darf der Verwalter vereinbaren?- Bescheinigung gem. § 35a EStG als besondere Leistung?- Wann ist die Verwaltervergütung fällig?- Vorsicht bei "Verträgen zulasten Dritter"!- Sind Vergleichsangebote bei der Verwalterbestellung notwendig?- Stimmrechtsverbot bei der Verwalterbestellung- Stimmrechtsverbot bei Verwalterbestellung bei Vorliegen von Vollmachten- Der Versammlungsleiter bei juristischen Personen- Darf der Verwalter das Grundbuch einsehen?- Gibt es eine Pflicht zur Übersendung von Verwaltungsunterlagen?- Welche Auskunftspflichten treffen den Verwalter?- Beschlussumsetzung- Darf der Verwalter Provisionen vereinnahmen?- Wiederbestellung vergessen - was nun?- Verwalterwechsel: Wer ist für die Erstellung der Jahresabrechnung zuständig?- Der Verwalter als Makler: Verkauf und Verwalterzustimmung- Der Verwalter als Baufachmann? .- Muss der Verwalter eine Fördermittelberatung durchführen?- Kontoführung in der WEG (Legitimation)- Kann der Verwalter seine Immobilienverwaltung verkaufen?- Datenschutz in der WEG - was darf der Verwalter mitteilen?- Hat der Verwalter einen Anspruch auf Entlastung?- Darf der Verwalter Unterlagen der WEG vernichten?- Digitale Beleg- bzw. Rechnungsprüfung?- Keine außerordentliche Abberufung des Verwalters mehr?- Kann der Verwalter sein Amt auch niederlegen?Die Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft- Die Vertretungsmacht des Verwalters im Außenverhältnis- Die Vertretungsmacht des Verwalters im Innenverhältnis- Maßnahmenkatalog durch Beschluss- Beiratsvorsitzender oder Eigentümer als Vertreter- Kompetenzüberschreitung und Haftung des Verwalters- Die Abwicklung von Versicherungsschäden- Die Beauftragung eines Rechtsanwalts in Passivprozessen .

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