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Der 'more economic approach' in der Europäischen Fusionskontrolle

Akademische Schriftenreihe V186501

Erschienen am 18.04.2012, Auflage: 1/2012
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783869432458
Sprache: Deutsch
Umfang: 104 S.
Format (T/L/B): 0.8 x 21 x 14.8 cm
Einband: kartoniertes Buch

Beschreibung

Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich VWL - Wettbewerbstheorie, Wettbewerbspolitik, Note: 1, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Der more economic approach ist zum Schlagwort des Reformprozesses geworden, der sich seit einigen Jahren im europäischen Wettbewerbsrecht vollzieht. Die Veränderungen reichen von einer Neufassung der Kartell- und Fusionskontrollverordnungen über die derzeitige Diskussion über das Missbrauchsverbot für marktbeherrschende Unternehmen bis hin zur Beihilfenkontrolle. In wenige Worte gefasst, bedeutet der more economic approach eine konsequente Ausrichtung der gesamten Wettbewerbspolitik am aktuellen und wissenschaftlich anerkannten Stand der industrieökonomischen Theorie, um zu verhindern, dass ökonomisch falsche Entscheidungen getroffen werden.1 Ein Unternehmenszusammenschluss beispielsweise kann auf der einen Seite ein Übermaß an Konzentration und Marktmacht zur Folge haben, auf der anderen Seite kann er auch wünschenswerte Wohlfahrtseffekte durch die Realisierung von Effizienzgewinnen bringen. Die Ökonomisierung des Kartellrechts versucht dem durch die verstärkte Berücksichtigung ökonomischer Konzepte Rechnung zu tragen und unternehmerisches Verhalten hinsichtlich seiner konkreten Auswirkungen im jeweils relevanten Markt zu beurteilen. Das Ziel ist eine stärkere Ausrichtung der gemeinschaftlichen Wettbewerbspolitik auf den Schutz der Konsumentenwohlfahrt.2 So sagte etwa der ehemalige EUWettbewerbskommissar Monti: Actually, the goal of competition policy, in all its aspects, is to protect consumer welfare by maintaining a high degree of competition in the common market.3 Diese Ausrichtung bedeutet eine Akzentverschiebung in der Wettbewerbspolitik der Kommission mit Folgen für den Schutzgegenstand des Wettbewerbsrechts.4 [.] 1 Vgl. etwa Budzinski, (2007), S. 1; Schwalbe/Zimmer, (2006), S. 397; Röller, (2005a), S. 37ff. 2 Vgl. Albers, M., (2006), S. 1; Monti, Rede v. 7.11.2002, (Speech/02/545), S. 2; Röller, (a.a.O), S. 37. 3 Monti: The Future for Competition Policy in the EU, Rede v. 9.7.2001, Merchant Taylors Hall, Lon. 4 Vgl. Albers, M., (2006), S. 3; BKartA, Diskussionspapier v. 29.9.2004, S. 1; Budzinski, (2007), S. 1.

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