0

Die 'Kriegsverbrecherfrage' in Rheinland-Pfalz, Baden und Württemberg-Hohenzollern

Zur Politik der Regierungen Altmeier, Wohleb und Müller in Begnadigungsverfahren von Verurteilten französischer Militärgerichte (1947-1957), Veröffentlichungen der Kommission des Landtages für die Geschichte des Landes Rheinland-Pfalz 32

Erschienen am 27.11.2020
34,90 €
(inkl. MwSt.)

Lieferbar innerhalb 1 - 2 Wochen

In den Warenkorb
Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783955052140
Sprache: Deutsch
Umfang: 480 S., 15 Illustr., Abb.
Format (T/L/B): 3.5 x 24.8 x 17.7 cm
Einband: gebundenes Buch

Beschreibung

Französische Militärgerichte verurteilten nach dem Zweiten Weltkrieg rund 3600 Deutsche wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Trotz der oft langjährigen oder lebenslänglichen Haftstrafen kam der Großteil dieser Verurteilten während der 1950er Jahre durch Gnadenerweise vorzeitig frei. Dieses Phänomen bedurfte einer Erklärung. Die Studie untersucht die deutsch-französische Kriegsverbrecherpolitik mit einem regionalgeschichtlichen Schwerpunkt. Auf deutscher Seite waren die maßgeblichen Akteure Peter Altmeier, Leo Wohleb und Gebhard Müller, die Regierungschefs von Rheinland-Pfalz, Baden und Württemberg-Hohenzollern. Ziel ihrer Verhandlungen war es, im Sinne der entstehenden deutsch-französischen Zusammenarbeit und Versöhnung sowie der beginnenden europäischen Kooperation in vertretbaren Fällen Gnadenerweise und Strafreduzierungen zu erreichen. Ihre Politik bewegte sich hierbei im Spannungsfeld zwischen Täter, Tat und Opfer, den Erwartungen Dritter und den weltanschaulichen Überzeugungen der Regierungschefs selbst. Es bestand eine Zwickmühle zwischen Aufarbeitung und Fortschritt, strafrechtlicher Rückschau und demokratischem Aufbau, moralischer Last und neuem Selbstbewusstsein. Diese deutsche Politik traf dabei auf französische Juristen und Politiker, die im Laufe der 1950er Jahre zunehmend Bereitschaft zeigten, Strafen auszusetzen und die sogenannte "Kriegsverbrecherfrage" abzuschließen.

Unser Newsletter


Mit * gekennzeichnete Felder sind auszufüllen.

Unsere Datenschutzerklärung können Sie hier abrufen.