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Selbstanzeige oder Steueramnestie? Indifferenzüberlegungen

Akademische Schriftenreihe V186728

Erschienen am 19.03.2012, Auflage: 1/2012
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783656993063
Sprache: Deutsch
Umfang: 108 S.
Format (T/L/B): 0.8 x 21 x 14.8 cm
Einband: kartoniertes Buch

Beschreibung

Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 2, European Business School - Internationale Universität Schloß Reichartshausen Oestrich-Winkel, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Steueramnestie 2004/2005 ? ist die goldene Brücke zurück in die Steuerehrlichkeit wirklich der einzige und richtige Weg? Zum 01.01.2004 trat das Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG) in Kraft, das dem Steuerunehrlichen eine zeitlich befristete und ? verglichen mit der vorherigen ? umfassendere Amnestie ermöglicht oder, wie es die Bundesregierung in ihren Pressemeldungen ausdrückte, den Steuerflüchtigen durch die Abgabe einer strafbefreienden Erklärung eine Brücke zurück in die Steuerehrlichkeit bieten soll. Dabei ist die damalige Amnestie in ihrer Ausgestaltung ?auf den typischen Fall der Kapitalanlage in einer ausländischen Steueroase ausgerichtet?. Wesentliches Ziel der aktuellen Amnestie ist die ordnungsgemäße Versteuerung ausländischer Erträge von deutschen Steuerpflichtigen und damit eine Erweiterung der deutschen Steuerbasis. Eines der ursprünglichen (Neben-)Ziele der Bundesregierung war es auch, mit dieser umfassenden Steueramnestie etwa ?5 Mrd. zu erlösen. Zusätzlich zum Gesetz hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zur Beantwortung aufgetretener Fragen der Steuerpflichtigen und deren Berater drei weitere Dokumente veröffentlicht und zwischenzeitlich ergänzt bzw. revidiert. Dies geschah mit der Maßgabe, die mit dem Gesetz verbundenen Rechtsunsicherheiten zu beseitigen und dadurch die Attraktivität der Steueramnestie weiterhin zu steigern. Der Steuerunehrliche steht damit vor einem Entscheidungsproblem. Wollte er bisher steuerehrlich werden, so konnte er dies nur durch die Abgabe einer Selbstanzeige gem. § 371 AO erreichen. Durch das gegenwärtig vorliegende, aber zeitlich begrenzte Angebot einer Amnestie bietet sich diesem Personenkreis eine weitere Alternative. Weiterhin bleibt dem Betroffenen auch die Option, untätig und damit steuerunehrlich zu bleiben, jedoch ist dies mit einem entsprechenden, schwer quantifizierbaren Entdeckungsrisiko verbunden. Sofern der Entschluss zur Rückkehr in die Steuerehrlichkeit einmal gefasst wurde, können vor dem Hintergrund einer Amnestie Indifferenzüberlegungen angestellt werden. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es deshalb, die Regelungen für die verschiedenen Steuern darzustellen und die entsprechenden Indifferenzüberlegungen sowie die grundlegenden Handlungsoptionen aufzuzeigen.

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