Ihr habt es der Presse entnommen: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat die drei linken Buchhandlungen Golden Shop (Bremen), Rote Straße (Göttingen) und Zur schwankenden Weltkugel von der Nominierungsliste für den Deutschen Buchhandlungspreis gestrichen. Großen Dank für eure vielfachen spontanen Bekundungen von Empörung, Solidarität und Engagement. Um euch auf Stand zu halten und auch für die, die uns mit Geld unterstützen wollen, wurde diese Webseite eingerichtet: https://lesen-hilft.org.
Die Pressemitteilungen unserer Anwält:innen und Medienberichte werden dort dokumentiert.
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Update 3. Mai 2026
In der gerichtlichen Auseinandersetzung um den verweigerten Buchhandlungspreis haben wir einen wichtigen Etappensieg errungen. Das Verwaltungsgericht Berlin hält in seinem 32-seitigen Beschluss vom 30. April 2026 fest:
Jemanden als „politischen Extremisten“ zu bezeichnen, beinhaltet immer eine Wertung, selbst wenn sich die Aussage auf nachprüfbare Tatsachen bezieht. Ohne Angabe von Gründen ist die Bezeichnung ein reines Werturteil, das dazu geeignet ist, dem Ansehen der Personen (und ihrem geschäftlichen Ruf) erheblich zu schaden.
Die Äußerung des Amtsträgers Wolfram Weimer über „politische Extremisten“ im Zeit-Interview vom 19. März 2026 bezog sich auf uns, auf die vom Buchhandlungspreis ausgeschlossenen Buchhändler:innen.
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht verbietet es aber dem Staat, „sich ohne rechtfertigenden Grund herabsetzend über einen Bürger zu äußern“.
Weimers Äußerung war genau das: „ein Werturteil, für das ein sachgerecht und vertretbar gewürdigter Tatsachenkern fehlt und welches den sachlich gebotenen Rahmen überschreitet“.
Aus diesem Grund hat das Gericht unserem Antrag stattgegeben und den Kulturstaatsminister dazu verpflichtet, diese diffamierende Äußerung zu unterlassen.
Wir freuen uns sehr und sind erleichtert über diese Klarstellung, die einen Minister in seine Schranken weist, der sich als politischer Stimmungsmacher betätigt, indem er die betroffenen Buchhandlungen diskreditiert!
Zugleich dokumentiert der gerichtliche Beschluss, was Weimer (hier: die „Antragsgegnerin“) in Ausübung seines Amtes unterlassen hat - und das wiegt noch schwerer:
„Die Antragsgegnerin hat – trotz ausdrücklicher gerichtlicher Nachfrage – nicht näher aufgeklärt, welche tatsächlichen Erkenntnisse sie dazu bewogen haben, eine Anfrage an das BfV (Bundesamt für Verfassungsschutz) über die von den Antragstellerinnen betriebene Buchhandlung nach Maßgabe des sog. Haber-Verfahrens zu richten.“
Aus der pauschalen Antwort des BfV, es lägen „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ vor, lässt sich wiederum keine Bewertung ableiten. Weder gibt es eine allgemeine Definition davon, was „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ sind, noch kennt Weimer offenbar ihren konkreten Inhalt.
Der Beschluss stellt fest: Entgegen seiner Erklärungen hätte es dem Minister sehr wohl oblegen, das BfV um präzisere Auskünfte zu ersuchen, bevor er sich ein Werturteil bildet und dieses öffentlich äußert. Wir ergänzen: Und uns den Buchhandlungspreis und die Preiswürde aberkennt! Aber darüber wird das Gericht erst im eigentlichen Klageverfahren urteilen.
Um die Ungereimtheiten im Vorgehen des Kulturstaatsministers geht es auch in einer umfangreichen Recherche der Süddeutschen Zeitung, veröffentlicht am 1. Mai 2026 unter dem Titel ‚Getrieben von der AfD‘. Die Indizien dafür, dass der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien sich den Diffamierungsstrategien von AfD und Nius beugt, sind erdrückend.
Unterdessen hat Innenminister Dobrindt angekündigt, die Anwendung des umstrittenen Haber-Verfahrens noch auszuweiten. Familienministerin Prien setzt massive Einschnitte beim Bundesprogramm „Demokratie leben“ an, Wirtschaftsministerin Reiche wickelt alle Ansätze für eine Energiewende ab und Gesundheitsministerin Warken plant eine höchst unsolidarische Reform der gesetzlichen Krankenversicherung. Und die AfD überholt die CDU bei den jüngsten Wahlumfragen.
Wir hoffen sehr, dass die Welle der Empörung, der Solidarität und Unterstützung, die wir Buchhändlerinnen erfahren haben, sich ausweiten wird zu einer breiten Bewegung für die Verteidigung demokratischer Grundrechte, des Minderheitenschutzes und sozialstaatlicher Absicherung, gegen den rechts-autoritären Zynismus und seine Zerstörungslust.
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März 2026
Was uns in der aktuellen Diskussion rund um den Buchhandlungspreis wichtig ist zu betonen:
Individuelle Freiheitsrechte, der Schutz der Menschenwürde und transparentes, kontrollierbares staatliches Handeln gehören zu den Grundprinzipien demokratischer Rechtsstaatlichkeit.
Über all dies hat sich Wolfram Weimer hinweggesetzt, während er behauptet, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu schützen.
Das von ihm angewandte Haber-Verfahren missachtet diese rechtsstaatlichen Prinzipien. Es öffnet der politischen Instrumentalisierung Tür und Tor.
Wir solidarisieren uns mit allen, denen in den letzten Jahren öffentliche Gelder (und damit oftmals die Grundlage ihrer Arbeit) zu Unrecht entzogen wurden, ohne dass sie erfahren haben, warum, und ohne dass sie die Gelegenheit hatten, sich dagegen zu wehren.
Betroffen sind Kulturinstitutionen, Initiativen der Demokratieförderung, Projekte im Jugend-, Bildungs- und Umweltbereich.
Das heißt: Es betrifft viele Menschen und Einrichtungen, die sich ganz praktisch für eine menschenfreundlichere Gesellschaft engagieren.
Diese intransparente staatliche Praxis wird begleitet von einer rechten Kampagne, die Antifaschist:innen als extremistisch diffamiert und kriminalisiert.
Zur Zeit kommen viele solidarische Besucher:innen zu uns in den Buchladen, auch Menschen, die kein Geld haben, um Bücher zu kaufen. Sie sind aufgebracht, wie mit den drei Buchhandlungen umgegangen wurde, und sie fragen sich: Wie wird es uns erst ergehen, wenn die AfD an die Regierung kommt? Sie haben recht. Wer's noch nicht ist: Jetzt ist die Zeit, Antifaschist:in zu werden.
Von Werten reden ist leicht, Weimer tut es ständig. Messen wir die Leute an ihren Taten.
Weimer diffamiert linke Buchhandlungen. Das passt zu seiner rechtskonservativen Weltanschauung, mit demokratischer Kultur hat es nichts zu tun.
Verteidigen wir die Freiheit der Kultur und die Grundrechte.
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PRESSEMITTEILUNG vom 05.03.2026
Buchhandlungen kündigen juristische Schritte gegen den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und den Verfassungsschutz an
Der Deutsche Buchhandlungspreis wird jährlich an über einhundert Buchhandlungen verliehen. Welche Buchhandlung mit dem Preis gewürdigt wird, entscheidet eine jährlich wechselnde Jury von Fachleuten aus der Buchbranche nach Durchsicht der Bewerbungsunterlagen. Die Abzeichnung der Nominiertenliste durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) war bisher reine Formsache. Wie die Süddeutsche Zeitung am 03.03.2026 berichtete, hat dieses Jahr der BKM drei der nominierten Buchhandlungen von der Liste gestrichen mit der Begründung, es lägen "verfassungsschutzrechtliche Erkenntnisse" über sie vor. Der BKM griff mit dem sog. Haber-Verfahren in eine Entscheidung einer unabhängigen Jury ohne belastbare Begründung ein.
Die von diesem Eingriff betroffenen drei linken Buchhandlungen Golden Shop (Bremen), Rote Straße (Göttingen) und Zur schwankenden Weltkugel (Berlin) gehen nun gerichtlich gegen die Streichung von der Preisliste vor. Mit den Rechtsanwält:innen Lea Voigt (Bremen), Sven Adam (Göttingen), Dr. Jasper Prigge und Sophie Hartmann (Düsseldorf) sowie mit Unterstüzung des Gegenrechtsschutzes von FragDenStaat und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) setzen sich die Buchhandlungen auch gegen das rechtsstaatlich fragwürdige sog. Haber-Verfahren und die verdeckte Einflussnahme durch den Verfassungsschutz zur Wehr.
"Die drei Buchläden wurden von einer sachverständigen Jury für den Preis bestimmt weil sie ein literarisches Sortiment oder ein kulturelles Veranstaltungsprogramm anbieten oder sich im Bereich der Lese- und Literaturförderung engagieren. Sie haben den Preis verdient und wir bereiten daher Klagen gegen den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien auf Vergabe des Preises wie von der Jury gewollt vor." formulieren die Anwält*innen der Buchläden das Ziel der anstehenden gerichtlichen Auseinandersetzungen. "Daneben besteht ein grundrechtlich geschütztes Interesse zu erfahren, wer genau wann und warum auf die Preisvergabe diesen bislang beispiellosen Einfluss genommen hat. Es werden daher auch Verfahren auf vollständige Auskunft über die Abläufe und über die vermeintlich vorliegenden Informationen nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) geführt. Auch das sog. Haber-Verfahren wird gerichtlich überprüft werden." so die Bevollmächtigten weiter. Die Klagen werden Anfang der kommenden Woche erhoben.
Für Presseanfragen:
RA Sven Adam (Göttingen) - +49 (0) 551 488 31 69 - kontakt@anwaltskanzlei-adam.de
RA Dr. Jasper Prigge (Düsseldorf) - +49 (0) 211 4174 89 90 - kontakt@prigge-recht.de
RAin Lea Voigt (Bremen) - +49 (0) 421 335 16 78 - voigt@strafverteidiger-bremen.de
für die Buchhandlungen: Buchladen Rote Straße (Göttingen), The Golden Shop (Bremen), Zur schwankenden Weltkugel (Berlin)
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"Sie wissen alle, wo immer man heute das Wort 'aktuell' verwendet, es in
einer Weise gebraucht wird, die es zu einer Schutzbehauptung macht, als
könne man getrost sagen: Gerade jetzt ist eben dies aktuell - vorher war
es nicht der Fall, danach wird es auch nicht mehr der Fall sein. Agere
heißt 'schlagen': das akut Wirksame, das ist das Aktuelle. Unser Problem
ist: niemals ist das Aktuelle nur das Aktuelle."
Klaus Heinrich